Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Seminarbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Heragon Verlag GmbH für den Seminarbereich regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung aller Aufträge zwischen dem jeweiligen Auftraggeber (im folgenden „Auftraggeber“ [AG] genannt) und der Heragon Verlag GmbH (im folgenden „Auftragnehmer“ [AN] genannt). Unter Aufträgen werden alle Dienstleistungen, Trainings, Coachings, Beratungen, Maßnahmen zur Organisations- und Personalentwicklung, Supervisionen, Zertifizierungen, Mediationen, Moderationen oder sonstige Tätigkeiten und Leistungen verstanden, für die eine direkte und/oder indirekte Beauftragung durch den Auftraggeber erfolgt. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die nachfolgenden AGB.

§1 Vertragliche Angelegenheiten
1. Gegenstand der Aufträge: Es wird grundsätzlich zwischen offenen Veranstaltungen und sonstigen Dienstleistungen unterschieden. a) Offene Veranstaltungen werden im Vorfeld per Programm oder Internet angekündigt, inhaltlich definiert und können von jedem Interessenten gebucht werden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, die Mindestteilnehmerzahl definiert. Die Zusammensetzung der Teilnehmer der offenen Veranstaltung ergibt sich aus den vorliegenden Buchungen. Der Einfluss des Auftraggebers auf die Zusammensetzung der Gruppe beschränkt sich auf die Anzahl der von ihm gebuchten Plätze. b) Die sonstigen Dienstleistungen werden jeweils von einem Auftraggeber erteilt. Die zu erbringenden Leistungen sind per Wahl des gewünschten „Angebots“, durch einen „Agenda-Entwurf“ und/oder durch eine „Beschreibung der zu erbringenden Leistungen“ definiert. Die Auswahl des Teilnehmers/Adressaten oder der Teilnehmer/Adressaten der Dienstleistung obliegt dem Auftraggeber.
2. Auftragserteilung und Auftragsbestätigung / Anmeldebescheinigung: (1) Die Anmeldung zu einer offenen Veranstaltung des Auftragnehmers muss schriftlich per Brief, E-Mail oder Telefax erfolgen. In Ausnahmefällen ist auch eine kurzfristige Anmeldung per Telefon möglich. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Auftraggeber eine Anmeldebestätigung per Brief, Fax oder E-Mail. Mit Zugang der Anmeldebestätigung/Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande. (2) Vor der verbindlichen Buchung einer sonstigen Dienstleistung erhält der Auftraggeber ein Angebot mit einer Checkliste, einem Agenda-Entwurf oder einer Beschreibung der zu erbringenden Leistungen. Schriftliche Änderungen und Ergänzungen der im Angebot enthaltenen Beschreibung der zu erbringenden Leistungen werden berücksichtigt und werden damit Grundlage des Auftrages. Über diesen Auftrag erhält der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail vom Auftragnehmer. Mit Zugang der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande.
3. Auftragsdurchführung: (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die offenen Seminare gemäß der Ausschreibung im Programm bzw. Internet durchzuführen. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die sonstigen Dienstleistungen gemäß dem zugrunde gelegten Agenda-Entwurf bzw. der zugrunde gelegten Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und deren Änderungen und Ergänzungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmer nach Kräften bei der Auftragsdurchführung zu unterstützen und die in seiner Einflusssphäre liegenden notwendigen Voraussetzungen zur Auftragsdurchführung zu schaffen. Beide Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und Vertrauensbildung. Sie informieren sich wechselseitig unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsbearbeitung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. Beide Seiten bemühen sich um ein vertrauensvolles Verhältnis.
4. Auftragskündigung: (1) Sofern zwischen dem Zustandekommen der Auftragsvereinbarung und dem Beginn der Leistungserbringung mindestens 4 Wochen Zeit liegen, ist bis maximal 14 Tage nach Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung die Vereinbarung vom AG ohne Angabe von Gründen schriftlich kündbar. (2) Stornierung einer offenen Veranstaltung durch den AG: Die Stornierung einer offenen Veranstaltung muss schriftlich erfolgen. Eine Stornierung oder Umbuchung der Anmeldung ist bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin kostenfrei, danach ist als Ausfallentschädigung die Hälfte des Teilnahmebeitrags zu entrichten. Bei Anmeldung eines Ersatzteilnehmers für den gebuchten Termin entfallen die Stornogebühr bzw. die Bearbeitungsgebühr/Ausfallentschädigung. (3) Stornierungen einer offenen Veranstaltung durch den AN: Muss aus einem wichtigen Grund (z. B. Erkrankung oder Unfall des Seminarleiters) eine offene Veranstaltung abgesagt werden, benachrichtigt der AN die Teilnehmer schnellstmöglich schriftlich, in Ausnahmefällen auch telefonisch. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche (wie z. B. Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, Arbeitsausfall oder Ansprüche Dritter) können nicht geltend gemacht werden. Das Gleiche gilt, wenn ein Seminar wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt werden muss. In diesem Fall benachrichtigt der AN die Teilnehmer mindestens 1 Woche vor der Veranstaltung. (4) Stornierung einer sonstigen Dienstleistung durch den AG: Der AG muss eine sonstige Dienstleistung per Brief, Fax oder E-Mail stornieren. Sofern vom AN noch keine Leistungen gemäß des „Angebots“ bzw. der „Beschreibung der zu erbringenden Leistungen“ bzw. des Agenda-Entwurfes erbracht wurden, ist bei Stornierung oder Terminumbuchung bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin eine Bearbeitungsgebühr/ Ausfallentschädigung in Höhe von 250 € zu zahlen, danach werden 25 % der vereinbarten Vergütung berechnet. Storniert der AG in den letzten 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin oder erscheinen die Adressaten nicht, ist die volle vereinbarte Vergütung zu zahlen. (5) Stornierungen einer sonstigen Dienstleistung durch den AN: Muss aus einem wichtigen Grund (z. B. Erkrankung oder Unfall des Seminarleiters) eine sonstige Dienstleistung abgesagt werden, benachrichtigt der AN den AG schnellstmöglich per Brief, Fax oder E-Mail. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche (wie z. B. Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, Arbeitsausfall oder Ansprüche Dritter) können nicht geltend gemacht werden. (6) Ist der AG Verbraucher gem. §13 BGB, so hat er das Recht seine auf Abschluss der Vereinbarung gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber des AN zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (7) Der Verbraucher veranlasst die Durchführung der Dienstleistung durch Übermittlung von Informationen, die zur Ausführung der Dienstleistung benötigt werden. Nicht darunter fallen Informationen, die für den Vertragsabschluss benötigt werden. Übermittelt der Verbraucher die in Satz 1 benannten Informationen bereits vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist, erlischt sein Widerrufsrecht.
5. Urheberrechte/Geistiges Eigentum: (1) Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des AN vervielfältigt werden. (2) Der AN behält sich das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrages entstandenen Arbeitsergebnissen vor. Der jeweilige AG sowie die Teilnehmer einer offenen Veranstaltung erhalten jedoch ein unwiderrufliches, aber nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. Die Nutzung der vom AN erbrachten Arbeitsergebnisse durch mit dem AG verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den AN.

§2 Vergütung
1. Vergütung offene Veranstaltungen: (1) Die in den Vorankündigungen und im Internet ausgewiesenen Nettopreise für die Teilnahme an offenen Veranstaltungen sind Pro-Kopf-Pauschalen. Diese beinhalten das Trainer-Honorar, die Raummiete inkl. technischer Ausstattung (z. B. Flipchart, Pinnwände, Overhead-Projektor, Beamer, Audio-/ Videoausstattung etc.), die Vor- und Nachbereitung der offenen Veranstaltung, Verpflegung während der Pausen am Vor- und Nachmittag, Verpflegung in der Mittagspause, Tagungsgetränke während der offenen Veranstaltung, einen einfachen Satz an Unterlagen (Übungsblätter/Skripte) und Verbrauchsmaterialien (Papier, Pinwandkärtchen etc.). Für die Übernachtung sowie die Verpflegung vor und nach der Veranstaltung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. (2) Bei Buchung von offenen Veranstaltungen ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % der in der Vorankündigung genannten Gebühr bei Neukunden auf Anforderung sofort zur Zahlung fällig. (3) Der gesamte Rechnungsbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Beginn der offenen Veranstaltung zur Zahlung fällig. (4) Aktionspreise sind jedoch sofort zur Zahlung fällig. (5) Sollte am Tag der offenen Veranstaltung noch ein Teil des Rechnungsbetrages offen stehen, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme an der offenen Veranstaltung.
2. Vergütung sonstige Dienstleistungen: (1) Die Vergütung der sonstigen Dienstleistungen erfolgt in Absprache mit dem AG entweder in Form von (a) Tagespauschalen oder (b) als Honorar plus Spesen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Tagespauschalen. (a) In den Tagespauschalen sind enthalten: das Honorar für die Durchführung und inhaltliche Vorbereitung, die Fahrtkosten für An-/Abreise zur Erbringung der sonstigen Dienstleistung, ggf. Übernachtungskosten, ggf. Arbeitsunterlagen (z. B. Arbeitsblätter oder Skriptum) in einfacher Ausfertigung pro Teilnehmer zzgl. Musterexemplar für den Auftraggeber, Verbrauchsmaterialien, Kommunikationskosten (Telefon/Fax/Internet/Porto), ggf. Nachbereitung (z. B. Teilnehmerzertifikate, Evaluationsbögen), ggf. Audio-/Videoausrüstung. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer. Auf Wunsch des AG darüber hinausgehende Dienstleistungen sind extra zu vergüten. (b) Für punktuelle Einsätze, z. B. kurze Videokonferenzen, Supervisionen, Beratungen, ergänzende Einsätze von Co-Trainern etc. kann es für den Auftraggeber günstiger sein, den Einsatz nach einem Honorar plus Spesen auf Nachweis abzurechnen. Die jeweiligen Honorar-/ und Spesensätze werden im Einzelfall definiert. (2) Sollte eine Übernachtung zu den kalkulierten Konditionen nicht möglich sein, übernimmt der AG die höheren Kosten. (Unterbringungskategorie 3-Sterne-Hotel oder mehr). Der AG kann alternativ auch die Unterkunft stellen. (3) Zahlungsfrist: Der Rechnungsbetrag muss spätestens 10 Arbeitstage ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto auf dem Konto des AN gutgeschrieben sein. Ohne unverzügliche Beanstandung durch den Rechnungsempfänger gilt die Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist als angenommen. Eine Aufrechnung gegen die Forderungen des AN ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.
3. Sonstige Zahlungsbedingungen: (1) Zahlungen sind an den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Bankspesen sind vom AG zu übernehmen. (2) Wird die Rechnung nicht rechtzeitig beglichen, ist die Heragon Verlag GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem geltenden Basiszinssatz und die Porto-Gebühren geltend zu machen. (3) Die Ansprüche des AN auf Vergütung verjähren in fünf Jahren.

§3 Nebenpflichten
1. Geheimhaltung: (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, gegenseitig zur Geheimhaltung bezüglich aller Wahrnehmungen sowie mündlichen und schriftlichen Absprachen. (2) Die Geheimhaltung bezieht sich auch auf alle Unterlagen, die zur Durchführung des Auftrages gehören oder das Umfeld der Auftragsdurchführung betreffen. (3) Von der Geheimhaltung darf nur mit ausdrücklicher, vorherig schriftlich eingeholter Einverständniserklärung der anderen Vertragspartei abgewichen werden. In jedem Fall besteht bei Zweifeln darüber, ob eine Information oder eine Wahrnehmung unter die Geheimhaltungspflicht fällt, eine unverzügliche gegenseitige Konsultationspflicht. (4) Verstößt einer der Vertragspartner gegen die Geheimhaltungspflicht, so gilt für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die im Absatz 1 genannten Pflichten eine Vertragsstrafe in Höhe von fünftausend Euro. (5) Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
2. Abwerbungsverbot und Datenschutz: (1) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, keine Mitarbeiter abzuwerben, weder für sich noch für dritte. (2) Sie verpflichten sich weiterhin, keine Personen einzustellen oder auf Honorar- bzw. Provisionsbasis zu beschäftigen, die vor weniger als zwölf Monaten im Dienst der jeweils anderen Vertragspartei gestanden hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Mitarbeiter fest angestellt ist bzw. war oder als freier Mitarbeiter auf Honorar- oder Provisionsbasis tätig ist bzw. war. (3) Die Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig, für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Verpflichtungen an die andere Vertragspartei eine Vertragsstrafe von vierzig Personaltagessätzen in Höhe des zuletzt für den betroffenen Mitarbeiter berechneten Tagessatzes zu bezahlen. (4) Ausnahmen sind nur nach gegenseitiger Absprache möglich und bedürfen der Schriftform. (5) Datenschutz: Der AN wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen des mit dem AG vereinbarten Auftrages oder anderer schriftlicher Weisungen des AG und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen.

§4 Haftungsbeschränkungen
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des AN auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. (2) Ist der AG Unternehmer gem. § 14 BGB, haftet der AN bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. (3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei den AN zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens der Teilnehmer. (4) Sollte durch das Verhalten eines Teilnehmers der Erfolg einer Veranstaltung gefährdet werden, behalten wir uns vor, nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage, den Teilnehmer von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. Ansprüche können anschließend nicht geltend gemacht werden. (5) Soweit der AN mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist sie für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Sie macht sich die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern sie Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, wird sie den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

§5 Sonstiges
1. Anwendbares Recht / Gerichtsstand: Für alle mit dem AN geschlossenen Verträgen gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus einem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und dessen Bedingungen ist Berlin.
2. Schiedsklausel: Die Vertragspartner verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung eines ordentlichen Gerichts nach Möglichkeit außergerichtlichen Schlichtungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
3. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, tritt an diese Stelle die gültige oder durchführbare Bestimmung, die dem Rechtsgedanken der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hierdurch unberührt.

§6 Adresse
Heragon Verlag GmbH | Palisadenstr. 40 | 10243 Berlin | team@heragon.de | Telefon +49 30 55246086

Stand: 1.2.2023